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Bedingungen für die Kurswahlen im Fach Sport

Die Rahmenrichtlinien für das Fach Sport ordnen Sportkurse zwei verschiedenen Erfahrungs- und Lernfeldgruppen zu: Dabei liegt den Erfahrungs- und Lernfeldern der Gruppe A primär eine Bewegungsidee zugrunde, wobei das individuelle sportliche Handeln im Vordergrund steht.

Den Erfahrungs- und Lernfeldern der Gruppe B liegen Spielideen zugrunde, wobei partner- und gemeinschaftsbezogenes sportliches Handeln den Schwerpunkt bilden.

Gruppe A

Sportarten, z.B.

Schwimmen, Tauchen, Wasserspringen
Turnen und Bewegungskünste
Gymnastische, rhythmische und tänzerische
Bewegungsgestaltung
Laufen, Springen, Werfen, Orientieren
Auf Rädern und Rollen*
Auf dem Wasser
Auf Schnee und Eis*
Kämpfen

Schwimmen, Wasserspringen
Turnen, Trampolin
Tanz, Gymnastik

Leichtathletik, Orientierungslauf
Inline-Skating
Rudern, Kanu
Ski alpin
Judo, Karate

Gruppe B

Sportarten, z.B.

Spielen                                                         

Fußball, Handball, Basketball
Volleyball, Badminton, Tennis
Tischtenni

Belegen und Einbringen

1. Wenn Sport Prüfungsfach ist: Dies gibt es als P1 im Schwerpunkt Sport oder P5 in anderen Schwerpunkten); hierbei müssen alle 4 Kursergebnisse ins Abitur eingebracht werden.

Schülerinnen und Schüler, die Sport als Prüfungsfach zu wählen beabsichtigen, müssen im 2. Halbjahr der Klasse 11 an einem zweistündigen Kurs in Sporttheorie teilgenommen haben, der auf die Anforderungen von Prüfungskursen vorbereitet.

Die Schülerinnen und Schüler mit Sport als 5. Prüfungsfach belegen in den vier Kurshalbjahren je einen vierstündigen Kurs im Praxis-Theorie-Verbund. Für die sportpraktische Prüfung wählt der Prüfling eine Sportart aus der Lernfeldgruppe A und eine weitere aus der Lernfeldgruppe B aus.

Die Schülerinnen und Schüler, die Sport als P1 im sportlichen Schwerpunkt wählen, belegen in jedem Halbjahr der Kursstufe je einen fünfstündigen Kurs im Theorie-Praxis-Verbund. Für die sportpraktische Prüfung wählt der Prüfling drei Sportarten aus den Lernfeldgruppen A und B aus.

Für die Abiturprüfung können nur Sportarten gewählt werden, die bezogen auf angewählte Erfahrungs- und Lernfelder im Rahmen des schulischen Kursangebotes belegt worden sind (unzulässige Lernfelder sind mit * gekennzeichnet).

Die Zulassung von Schülerinnen und Schülern zum Prüfungsfach Sport ist von der Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig!

Attest/Sportbefreiung: Kann eine Schülerin oder ein Schüler im Prüfungsfach Sport aus gesundheitlichen Gründen nach Abschluss des 2. Kurshalbjahres am praktischen Sportunterricht nicht mehr teilnehmen, so wird sie oder er in den weiteren Halbjahren nur nach den theoretischen Leistungen beurteilt.

2. Wenn Sport nicht Prüfungsfach ist: In der Kursstufe belegen diese Schülerinnen und Schüler durchgehend einen zweistündigen sportpraktischen Kurs. Dabei sind im Verlauf der Kursstufe je zwei unterschiedliche Sportarten aus beiden Erfahrungs- und Lernfeldgruppen A und B zu absolvieren. Damit dies für alle einfacher wird, gilt folgendes Verfahren: Die Lehrkräfte bieten (bis auf wenige Ausnahmen) im 1. und 2. Halbjahr auf derselben Leiste je einen Kurs der Gruppe A und einen Kurs der Gruppe B an. Die Schülerinnen und Schüler bleiben also ein Jahr bei derselben Lehrkraft. Sofern Sport nicht Prüfungsfach ist, können maximal drei Kurse in den Block I der Gesamtqualifikation eingebracht werden. Wird mehr als ein Kurs in die Gesamtqualifikation eingebracht, so müssen die Kurse mindestens zwei verschiedenen Sportarten zugeordnet sein, darunter mindestens eine aus der Erfahrungs- und Lernfeldgruppe A.