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Inés Martín Rodríguez

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Gleichstellungsbeauftragte:r

Der Aufgabenbereich beinhaltet die Auskunft und Unterstützung zur Chancengleichheit.

Im Rahmen der Verordnung des NGG (Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes vom 9. Dezember 2010) berät und unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte/den Gleichstellungsbeauftragten die Schule bei deren Entscheidungen zur Vergabe besonderer Aufgaben an der Schule:

  • bei den Bemühungen einer Ausgewogenheit des Frauen- und Männeranteils im Gesamtkollegium
  • beim Stufenplan an der Schule
  • bei Grundsätzen der Unterrichtsverteilung und Stundenpläne
  • Stundenanrechnungen auf die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte, der Regelung von Vertretungsstunden,
  • unterbreitet und veröffentlicht Vorschläge zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und Vorschläge für Themen der Fortbildung
  • zu der Regelung des Einsatzes Teilzeitbeschäftigter
  • für Vorschläge zur Entsendung in Gremien


Fragen und Anregungen werden gerne per Mail entgegengenommen.